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Kirchenvorstand

FaPa-Sliderbild-Kreis-Sonstiges - Geld

Der Kirchenvorstand ist der Vermögensverwalter und juristische Vertreter unserer Kirchengemeinde. Er ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kircheneigenen Immobilien, den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Bistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen. Dazu gehören Planung und Führung des Haushaltes für alle Einnahmen und Ausgaben der Kirchengemeinde. In der Einbindung unserer Gemeinde in den Kirchengemeindeverband Krefeld-Süd arbeitet der Kirchenvorstand in Verwaltung, Haushaltsführung und insbesondere beim gemeinsamen Personaleinsatz eng mit diesem zusammen. Viele Dinge für das Leben unserer Gemeinde wie auch für die Weichenstellungen im Zusammenwachsen mit den Nachbargemeinden werden in vertraulicher Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und dem Leitungsteam beraten und entschieden.

Vom Kirchenvorstand ist ein Mitglied in das Leitungsteam entsandt. Ein weiteres Mitglied des Kirchenvorstandes ist stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat.

Der Kirchenvorstand besteht (abhängig von der Zahl der Gemeindemitglieder) bei uns aus 10 gewählten Mitgliedern, die jeweils für 6 Jahre gewählt werden. Um die kontinuierliche Arbeit dieses Gremiums zu gewährleisten, wird alle 3 Jahre jeweils die Hälfte des Vorstandes neu bzw. wiedergewählt.
In einer nach can. 517.2 CIC geleiteten Pfarrei ist auch der Kirchenvorstand im Leitungsteam vertreten. So hat der KV im Anschluss an die Wahlen vom 07.11.2021 in seiner konstituierenden Sitzung (22.11.21) als stellvertretenden Vorsitzenden Ralph Hoepfner wiedergewählt, ihn auch erneut für das Leitungsteam gewählt und dem Bischof zur Beauftragung vorgeschlagen.